Kos­ten

Gesetz­li­che Kran­ken­ver­si­che­rung im Kos­ten­er­stat­tungs­ver­fah­ren

Als gesetz­lich Versicherte:r hast du bzw. haben Sie als Fami­lie Anspruch auf eine Psy­cho­the­ra­pie, wenn die­se nötig sein soll­te. Da die Pra­xen mit einer regu­lä­ren Kos­ten­über­nah­me für gesetz­lich Ver­si­cher­te teil­wei­se freie Plät­ze nur mit län­ge­rer War­te­zeit anbie­ten kön­nen, ist es mög­lich, dass die Kos­ten für dei­ne bzw. Ihre Psy­cho­the­ra­pie auch in einer Pri­vat­pra­xis über­nom­men wer­den. Dies muss jedoch im Vor­aus mit der Kran­ken­kas­se bespro­chen wer­den. Bei der Abklä­rung und Antrag­stel­lung unter­stüt­ze ich dich/Sie.

Pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­rung

Übli­cher­wei­se über­neh­men pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­run­gen die Kos­ten für eine Psy­cho­the­ra­pie. Da die Ver­si­che­rungs­ver­trä­ge sich im Detail jedoch unter­schei­den bit­te ich Sie, eine genaue Klä­rung der Kos­ten vor­ab mit ihrer Ver­si­che­rung vor­zu­neh­men. Die Abrech­nung ori­en­tiert sich an der Gebüh­ren­ord­nung für Psy­cho­the­ra­peu­ten (GOP) (Hier kli­cken für Über­sicht der Psy­cho­the­ra­peu­ten­kam­mer) und den neu­en Abrech­nungs­emp­feh­lun­gen der Bun­des­psy­cho­the­ra­peu­ten­kam­mer vom 1. Juli 2024.

Bei­hil­fe

Ver­si­cher­te über die Bei­hil­fe haben in der Regel eben­falls einen Anspruch auf Kos­ten­über­nah­me (Hier kli­cken für wei­te­re Infos des Bun­des­ver­wal­tungs­am­tes). Auch hier rich­tet sich das Hono­rar nach der Gebüh­ren­ord­nung für Psy­cho­the­ra­peu­ten (GOP).

Selbst­zah­ler

Möch­ten Sie oder möch­test du eine Psy­cho­the­ra­pie ohne Kon­takt zur Kran­ken­ver­si­che­rung auf­neh­men besteht die Mög­lich­keit, die Kos­ten als Selbstzahler:in zu über­neh­men. Hier gilt eben­falls die GOP. 

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