Gesetzliche Krankenversicherung im Kostenerstattungsverfahren
Als gesetzlich Versicherte:r hast du bzw. haben Sie als Familie Anspruch auf eine Psychotherapie, wenn diese nötig sein sollte. Da die Praxen mit einer regulären Kostenübernahme für gesetzlich Versicherte teilweise freie Plätze nur mit längerer Wartezeit anbieten können, ist es möglich, dass die Kosten für deine bzw. Ihre Psychotherapie auch in einer Privatpraxis übernommen werden. Dies muss jedoch im Voraus mit der Krankenkasse besprochen werden. Bei der Abklärung und Antragstellung unterstütze ich dich/Sie.
Private Krankenversicherung
Üblicherweise übernehmen private Krankenversicherungen die Kosten für eine Psychotherapie. Da die Versicherungsverträge sich im Detail jedoch unterscheiden bitte ich Sie, eine genaue Klärung der Kosten vorab mit ihrer Versicherung vorzunehmen. Die Abrechnung orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) (Hier klicken für Übersicht der Psychotherapeutenkammer) und den neuen Abrechnungsempfehlungen der Bundespsychotherapeutenkammer vom 1. Juli 2024.
Beihilfe
Versicherte über die Beihilfe haben in der Regel ebenfalls einen Anspruch auf Kostenübernahme (Hier klicken für weitere Infos des Bundesverwaltungsamtes). Auch hier richtet sich das Honorar nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Selbstzahler
Möchten Sie oder möchtest du eine Psychotherapie ohne Kontakt zur Krankenversicherung aufnehmen besteht die Möglichkeit, die Kosten als Selbstzahler:in zu übernehmen. Hier gilt ebenfalls die GOP.
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